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Restaurant Gutschein erstellen – praktische Tipps und Tricks für Gastronomiebetriebe

Restaurantgutscheine sind für Gastrobetriebe eine sinnvolle Ergänzung zu ihrem Angebot. Gäste können diese Gutscheine kaufen und an Freunde und Verwandte verschenken. Auch als Firmenpräsent oder Geschenk für Jubiläen und Kunden sind die Gutscheine eine perfekte Idee. Doch wenn Sie für Ihr Restaurant Gutscheine erstellen wollen, müssen Sie einige Dinge beachten. Wir haben alles Wichtige zum Thema hier für Sie zusammengestellt.

Kellnerin mit Tablet am Eingang vom Restaurant

Warengutschein oder Geschenkgutschein?

Wenn Sie Ihren Gästen Restaurantgutscheine anbieten wollen, müssen Sie sich zwischen zwei Varianten entscheiden: dem Geschenkgutschein und dem Warengutschein. Diese Unterscheidung ist für Ihren Gastrobetrieb aus mehreren Gesichtspunkten wichtig.

Der Geschenkgutschein wird dem Käufer über einen bestimmten, selbst gewählten Betrag ausgestellt. Zum Beispiel möchte ein Chef seinen Angestellten zum Jahreswechsel mit einem guten Essen eine Freude machen und bittet Sie daher, zehn Gutscheine im Wert von jeweils 20 Euro auszustellen. Der Beschenkte kann nun frei entscheiden, wofür er den Gutschein einsetzen möchte.

Er hat die Möglichkeit bei Ihnen für einen Gegenwert von unter 20 Euro zu essen und erhält dann eine Gutschrift über den Restbetrag auf seinem Gutschein. Wenn er allerdings für einen höheren Betrag trinken und essen möchte, muss er Ihnen lediglich die Differenz bezahlen.

Der Vorteil für Sie als Gastronom ist, dass Sie direkt bei der Ausstellung des Geschenkgutscheins mit dem Betrag kalkulieren und ihn in Ihre Abrechnung mit einfließen lassen können.

Das ist bei dem Warengutschein ähnlich, jedoch nicht ganz identisch. Denn im Fall eines Warengutscheins wird der Gutschein nicht über einen bestimmten Geldbetrag, sondern über eine vorab definierte Gegenleistung ausgestellt. Bieten Sie spezielle Menüs oder Festtags-Essen in Ihrem Restaurant an? Dann ist der Warengutschein vielleicht genau das Richtige für Sie. Ein Beispiel: ein Mann möchte seine Frau zum Valentinstag mit einem tollen Menü überrasche. Er erhält dann von Ihnen einen Gutschein über das in Ihrem Restaurant speziell zum Valentinstag angebotene Menü.

Der Preis für die Menüfolge ist von Ihnen bereits im Vorfeld kalkuliert worden, sodass er lediglich den entsprechenden Betrag bezahlen muss. Bei Vorlage des Gutscheins wird nun exakt das Menü aufgetischt, für das der Gutschein bestimmt war. Je nachdem, wie Sie sich entscheiden, können Sie die Getränke in den Gutscheinwert inkludieren oder von den Gästen zusätzlich bestellen und bezahlen lassen. Diese Entscheidung bleibt ganz Ihnen überlassen. Wichtig ist aber, dass Sie im Falle eines Warengutscheins die Bindung an ein bestimmtes Datum oder eine spezielle Menüfolge beachten und den Gutscheinkäufer auch auf diese „Warenbindung“ hinweisen.

Warengutscheine für eine gewinnbringende Planung

Die Vorteile bei der Vermarktung von Warengutscheinen liegen besonders darin, dass Sie beispielsweise bei Veranstaltungen bereits im Vorfeld anhand der dafür verkauften Gutscheine kalkulieren können, wie viele Gäste kommen werden. Richtig kalkuliert bringt Ihnen ein Warengutschein außerdem einen höheren Gesamtumsatz als der gewöhnliche Geschenkgutschein, da Sie besonders bei Menüs und Buffets vorher schon den Wareneinsatz sowie die Kostendeckung gewinnbringender planen können.

Restaurantgutscheine als Warengutschein oder Geschenkgutschein ausstellen?

Als Faustregel zur Entscheidung für den zu Ihrer Gastronomie passenden Gutschein gilt:

Warengutschein:
Wenn Sie in Ihrem Restaurant spezielle Menüfolgen, etwa ein Weihnachtsmenü, ein Silvesterdinner oder saisonale Menüs anbieten, freuen sich Ihre Gäste über Warengutscheine, die ihnen und den Beschenkten die Entscheidung für ein Essen à la carte abnehmen.

Geschenkgutschein:
Bei Restaurants, die selten oder nie Menüs in ihrer Speisekarte anbieten, ist der Geschenkgutschein für einen vordefinierten Geldbetrag die bessere Wahl.

Geschenkkarte wird in einem Restaurant eingelöst

Rechtliche Rahmenbedingungen für das Ausstellen von Restaurantgutscheinen

Bei der Entscheidung für die Ausstellung von Gutscheinen sind auch rechtliche Rahmenbedingen zu beachten. Wir haben die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst:

  1. Verjährung:
    Laut deutschem Recht verlieren Wertgutscheine über einen bestimmten Geldbetrag Ihren Wert nach 3 Jahren ab Ablauf des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Wenn also zum Beispiel ein Gutschein am 10.02.2024 erworben wird, beginnt die Frist mit Ablauf des Jahres 2024. Damit verliert der Gutschein seinen Wert am 31.12.2027. Bei Warengutscheinen verhält es sich etwas anders: Hier ist eine Verjährung bereits nach einem Jahr möglich. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie sowohl Ablauf- als auch das Ausstelldatum immer auf dem Gutschein nennen und den Käufer darüber in Kenntnis setzen.

  2. Besteuerung:
    In beiden Fällen sollten Sie als Gastronom unbedingt die notwendige Besteuerung des Gutscheines beachten. Auch hier ergeben sich zwischen den genannten Gutscheinarten Unterschiede. Ein Wertgutschein ist lediglich der Tausch eines Zahlungsmittels gegen ein anderes Zahlungsmittel. Daher liegt in dem Moment des Gutscheinkaufes noch keine erbrachte Leistung vor, die versteuert werden müsste. Damit erliegt die Leistung erst bei Einlösung des Gutscheins der Umsatzsteuer.
    Bei einem Warengutschein sieht die Rechtslage schon anders aus. Wie im Falle des Geschenkgutscheins wurde natürlich auch hier noch keine Leistung erbracht, aber es ist durch die Definition der Warenart klar, dass die zu erbringende Leistung eine Umsatzsteuerpflicht auslösen wird. Aus diesem Grund müssen Sie hier die Steuer direkt mit dem Verkauf Ihres Gutscheins abführen und auf dem Gutschein ausweisen.

Was sollte ich beim Gestalten des Restaurantgutscheins beachten?

  1. Klare Angaben zu den Leistungen des Restaurantgutscheins:
    Der Gutschein muss klar und deutlich beschreiben, welche Leistung er enthält. Für den Käufer und den Beschenkten ist es wichtig zu wissen, gegen welche Leistungen er den Gutschein eintauschen kann – und gegen welche Leistung nicht. Teil der Leistungsbeschreibung ist auch die Angabe des Gutscheinwerts.

  2. Angaben zum Aussteller des Gutscheins:
    Mindestens der Name und die Adresse des Ausstellers müssen auf dem Gutschein angegeben werden. Besser sind jedoch die vollständigen Daten Ihres Restaurants oder Hotels, wie E-Mail-Adresse, Telefonnummer und wahlweise auch Ihre Öffnungszeiten.

Wichtig:

Entgegen der allgemeinen Meinung ist eine Unterschrift des Ausstellers nicht nötig. Sie unterstreichen mit einer Unterschrift aber die persönliche Note des Gutscheins und machen ihn schon allein mit Ihrer Handschrift individueller.

  1. Angaben zur Verjährung:
    Aufgrund der Verjährungsfrist sollten Sie das Ausstellungsdatum des Gutscheins angeben. So sichern Sie sich gegen das Einlösen längst verjährter Gutscheine ab und binden Ihren Käufer an einen bereits im Vorfeld klar definierten Einlöse-Zeitraum. Bei Warengutscheinen, die nur für bestimmte Tage gelten, ist es umso wichtiger, genaue Zeitangaben für den Einlösungszeitraum zu machen und auf dem Gutschein anzugeben.

  2. Branding:
    Es ist wichtig, dass sich die „persönliche Handschrift“ Ihres Hauses auch auf dem Gutschein wiederfindet. Schließlich soll Ihr Gast sofort erkennen, für welches Restaurant oder Hotel der Gutschein gilt. Daher empfehlen wir Ihnen, nicht auf vorgefertigte Formulare aus dem Internet zurückzugreifen, sondern den Gutschein professionell gestalten zu lassen. Schließlich ist Gutscheinmarketing ein wichtiger Pfeiler für Ihren Umsatz und oftmals ein wertvolleres Werkzeug als Online-Anzeigen. Lieblos erstellte Gutscheine oder selbstkopierte Zettel auf dünnem Papier hinterlassen bei Ihren Gästen keinen guten Eindruck. Im schlimmsten Fall schließen die Beschenkten von der Qualität des Gutscheines auf die Qualität in Ihrem Restaurant oder Hotel.

  3. Material:
    Neben einem ansprechenden Design spielt auch das Papier eine wichtige Rolle. Wir empfehlen Ihnen, Papier mit einer Grammatur von mindestens 300 g/m2 Bei zu wählen. Besonders gut kommt die Gutscheinkarte zur Geltung, wenn Sie sie in einen dazu passenden Briefumschlag stecken, damit der Käufer den Gutschein ohne weiteren Aufwand verschenken kann.

Restaurantgutscheine online anbieten – sind Gutscheinportale sinnvoll?

Selbstverständlich können Sie Restaurantgutscheine für Ihre Einrichtung auch online anbieten. In den letzten Jahren wurden vor allem Gutscheinportale dafür genutzt. Allerdings sollten Sie bei der Nutzung dieser Portale immer die Kosten im Blick behalten. Für die erfolgreiche Vermittlung erhalten die Portale eine Provision, die wiederum Ihre Marge reduziert. Zudem wollen Sie Gäste halten, die nicht allein wegen des günstigen Angebots kommen, sondern aufgrund der Qualität und des Geschmacks Ihrer Speisen. Und die letztlich auch bereit sind, für diese Qualität einen angemessenen Preis zu bezahlen.
Gutschein-Aktionen sind online sicherlich ein mögliches Mittel, um schnell eine höhere Reichweite zu erzielen. Allerdings werden sie nicht ausreichen, um langfristig Kunden zu binden. Hier ist die Frage, ob Aktivitäten auf Social Media nicht zielführender sind.

Fazit: Mit Gutscheinen lassen sich Kunden binden und Kosten einfacher kalkulieren

Wenn Sie Restaurantgutscheine erstellen, schaffen Sie für Ihre Gäste oder künftigen Gäste einen echten Mehrwert. Jeder Gutschein bietet die Chance, neue Kunden zu gewinnen oder bestehende zu binden. Umso wichtiger ist es, dass Sie die Gutscheine professionell gestalten und sich Ihr Branding darauf wiederfindet. Ein weiteres Plus ist die einfachere Kalkulation durch den Verkauf von Gutscheinen. Damit Ihre Restaurantgutscheine überhaupt bekannt werden, empfehlen wir Ihnen, diese auf Ihrer Website, auf Social Media und bei Ihren Gästen im Restaurant immer wieder zu erwähnen.