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In der Gastronomie arbeiten meist mehrere Menschen auf engstem Raum in der Küche und im Service. Bereits dadurch ist die Gefahr einer Übertragung von Infektionen höher als in anderen Bereichen. Darüber hinaus wird in der Gastro mit Lebensmitteln gearbeitet. Diese können bei unsachgemäßer Handhabung verderben und einen idealen Nährboden für Keime und gesundheitsgefährdende Erreger bilden. Über die Speisen können diese Erreger dann Gäste und Personal infizieren und sich verbreiten.
GastronomInnen tragen deshalb eine große Verantwortung, um für ein hohes Maß an Hygiene in der Küche und beim Personal zu sorgen. Strenge Hygienevorschriften regeln, wie Lebensmittel verarbeitet, gelagert und zubereitet werden müssen.
Die Lebensmittelkontrolle in der Gastronomie wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich übernimmt die „amtliche Lebensmittelüberwachung“ (LMÜ) die Kontrolle von Gaststätten. Doch je nach Bundesland kann die Lebensmittelkontrolle vom Veterinäramt, dem Gesundheitsamt oder anderen Behörden geleitet werden.
Die LMÜ prüft regelmäßig, ob Betriebe die Vorgaben zu Hygiene und Desinfektion erfüllen und ob alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden. Im Fokus des Lebensmittelkontrolldienstes stehen Betriebe, in welchen es ein erhöhtes Hygienerisiko gibt. Dazu gehören Gastrobetriebe, in denen leicht verderbliche Lebensmittel wie frisches Fleisch oder Fisch verarbeitet werden. Verstärkt werden Einrichtungen kontrolliert, die bereits einmal auffällig waren oder gegen Hygienevorschriften verstoßen haben. Gibt es eine Beschwerde oder einen Verdacht, dass in einem Betrieb unsauber gearbeitet wird, können die Kontrolleure auch unangemeldet erscheinen.
Im Rahmen einer Lebensmittelkontrolle werden nicht nur Küchen und andere Betriebsräume, sondern auch die Gerätschaften und Lagerräume für Lebensmittel kontrolliert. Auf der Basis von Lebensmittelproben wird die Keimbelastung gemessen. Kontrolliert werden auch die Einhaltung und Dokumentation von Hygienevorschriften im Rahmen eines HACCP-Konzepts (Hygieneplan). Neben Bußgeldern können die Lebensmittelkontrollbehörden bei massiven Verstößen Einrichtungen vorübergehend schließen. Umso wichtiger ist es deshalb, dass alle Hygienevorschriften in einem Gastrobetrieb eingehalten werden.
In der Gastro Küche galt bis 2006 in Deutschland die sogenannte „Lebensmittelhygieneverordnung“ (LMHV). Am 1. Januar 2006 trat auch in Deutschland das EU-Recht in Kraft. Seither wird die Lebensmittelhygieneverordnung durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 852 / 2004 umgesetzt. In Deutschland wird die EU-Regelung seit dem 8. August 2007 durch die „Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln” ergänzt. Sie hat die bisherige Lebensmittelhygieneverordnung abgelöst.
Um die Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung einzuhalten, sind Gastrobetriebe verpflichtet, ein HACCP-Konzept umzusetzen. Dabei handelt es sich um ein standardisiertes Hygienekonzept, das einen Hygieneplan für die Gastronomie enthält. Dieses System stellt sicher, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden. HACCP steht für „Hazard Analysis and Critical Control Points“ und ist ein internationaler Standard zur Qualitätssicherung. Ein wichtiger Aspekt des HACCP-Konzepts ist die Eigenkontrolle in den Betrieben. Hierzu gehört letztlich der Hygieneplan.
Neben der geltenden EU-Lebensmittelhygieneverordnung gelten noch weitere Regelungen für Gastronomiebetriebe wie die EU-Verordnung zur Verarbeitung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs oder die in Deutschland geltende „Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung“, auch „Tier-LMHV“ genannt.
Aus diesen Regelungen leiten sich Pflichten zur Lagerung von Lebensmitteln ab, bei welchen Temperatur oder Luftfeuchtigkeit berücksichtigt werden müssen. Auch bauliche Gegebenheiten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus lassen sich wichtige Pflichten rund um die Personal- und Lebensmittelhygiene ableiten.
Hygienekonzept:
Jeder Gastrobetrieb muss ein Hygienekonzept nach HACCP-Standard entwickeln, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.
Eigenkontrolle:
GastronomInnen sind verantwortlich dafür, dass Hygienevorschriften im Betrieb eingehalten werden. Sie müssen die Regeln also nicht nur umsetzen, sondern auch deren Umsetzung selbst überwachen.
Dokumentationspflicht:
Eine explizite Pflicht zur Dokumentation von Hygienemaßnahmen gibt es nicht. Allerdings müssen Sie als Gastronom im Falle einer Kontrolle nachweisen können, dass Sie ein HACCP-Konzept erstellt haben und dieses auch einhalten. Eine gewissenhafte Dokumentation macht es Ihnen im Falle einer Kontrolle leichter.
Belehrung des Personals:
Im Gastrobetrieb muss das Personal gemäß §43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Bezug auf Infektionserkrankungen belehrt werden. Dabei geht es um Prävention ebenso wie um das Verhalten im Krankheitsfall. Die erstmalige Belehrung führt das zuständige Gesundheitsamt durch. Diese Belehrung wird bescheinigt und ist drei Jahre gültig.
Hygieneschulung:
GastronomInnen sind verpflichtet, Mitarbeitende im Bereich Lebensmittelhygiene zu schulen. Für die Umsetzung der Schulung und deren Inhalte gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Zu den wichtigen Punkten gehören aber das Eigenkontrollsystem nach HACCP, Personalhygiene, Lebensmittelhygiene und Produktionshygiene. In der Schulung kann das Küchenpersonal u. a. erfahren, wie es sich im Küchenbereich zu verhalten hat oder welche Vorschriften für Arbeitskleidung in der Küche es gibt.
Um eine stringente Lebensmittelhygiene einzuhalten, bieten sich Checklisten an. Diese lassen sich für unterschiedliche Bereiche in der Küche oder Lagerhaltung anwenden:
Wareneingang:
Wie ist der Zustand der Waren? Wie ist das Mindesthaltbarkeitsdatum? Welche Temperatur haben die Lebensmittel? Alle Daten werden dokumentiert.
Kontrolle der Kühl-/Tiefkühltemperaturen:
Wie sind die Temperaturen im Kühlhaus? Wie kalt ist es in Kühlschränken oder Kühltruhen?
Temperaturkontrolle beim Erhitzen und Zubereiten:
Wie lange werden Speisen bei welchen Temperaturen gegart, erhitzt, warmgehalten?
Kontrolle von Reinigung und Desinfektion:
Wer muss wann welche Geräte reinigen? Wie oft müssen Räume oder Geräte gereinigt werden? Welche Reinigungsmittel werden verwendet?
Schädlingskontrolle:
Gab es Schädlingsbefall? Wo? Bei welchen Waren? Wie wurden die Schädlinge bekämpft?
Kontrolle der Lieferkette:
Wer liefert welche Waren? Wo werden die Waren hergestellt? Woher bezieht der Großhändler die Waren?
Schon mit der Küchenplanung kann die Küchenhygiene verbessert werden. Im Betrieb ist es wichtig, regelmäßig zu prüfen, ob alle Anforderungen eingehalten werden. Hier kann bereits ein erster Eindruck weiterhelfen. Sieht die Küche aufgeräumt aus? Liegen rohe Lebensmittel getrennt von anderen Lebensmitteln? Liegt viel auf dem Boden?
Gemäß Lebensmittelhygieneverordnung gelten für eine Gastroküche folgende Vorgaben:
Vorbereiten und Putzen von Lebensmitteln muss von der Zubereitung getrennt sein. Sofern räumlich nicht machbar, muss vor der Weiterverarbeitung zwischengereinigt werden.
Geschirr muss mit 80 Grad im Nachspülgang gespült werden.
Werden gekühlte oder TK-Lebensmittel transportiert, muss das in Thermoboxen erfolgen.
Lagerräume und Kühlräume müssen mit einem Thermometer ausgestattet sein, um die Raumtemperaturen kontrollieren zu können.
Geschirrtücher müssen täglich gewechselt werden. Die Tücher müssen hell sein und bei 90°C gewaschen werden können.
Alle Küchenräume müssen ausreichend belüftet werden.
Reinigungsmittel sowie Mittel zur Oberflächendesinfektion müssen verschlossen aufbewahrt werden.
Ob im Restaurant, in der Bar oder einem Café, auch für das Personal sollten hohe Anforderungen an Hygiene gelten. Es geht dabei nicht einfach nur um ein gepflegtes Äußeres. Personalhygiene trägt maßgeblich dazu bei, dass Hygienevorschriften und strenge Anforderungen an Lebensmittelhygiene erfüllt werden können.
Was wichtig ist:
Achten Sie darauf, dass das Küchenpersonal nicht in Straßenkleidung arbeitet.
Stellen Sie einen sauberen Umkleideraum zur Verfügung.
Stellen Sie ausreichend Waschbecken und Seife sowie Einweghandtücher bereit.
Legen Sie ausreichend Arbeitsbekleidung wie Kochjacken oder Kochhose aus.
Essen und Trinken sind in der Küche tabu. Hierfür sollte es eine eigene Personalküche geben.
Bitten Sie Ihre Mitarbeitenden, Schmuck oder Uhren vor dem Arbeiten abzulegen.
Rauchen sollte in der Küche und dort tabu sein, wo mit Lebensmitteln gearbeitet wird oder wo diese aufbewahrt werden.
Küchenpersonal sollte kurz geschnittene Fingernägel haben.
Bei einer Erkältung bleiben MitarbeiterInnen zuhause.
Magen-Darm-Infekte müssen von Mitarbeitenden sofort gemeldet werden.
Fertige Speisen sollten nicht mehr mit den Händen angefasst werden. Gleiches gilt für bereitgestelltes Geschirr.
Lange Haare sollten immer zum Zopf gebunden und/oder abgedeckt werden.
Hängen Sie Checklisten für die Körperhygiene und Listen mit einfach formulierten Regeln in der Küche und allen Personalräumen auf.
Hygienevorschriften in der Gastronomie sind streng aber wichtig, um Ihren Gästen nicht nur leckere, sondern auch gesundheitlich unbedenkliche Speisen anbieten zu können. Die Produkte von LUSINI sind für die Verwendung in der Gastronomie entwickelt und helfen Ihnen dabei, geltende Hygienevorgaben einzuhalten. Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen rund um die Reinigung oder Pflege unserer Produkte weiter.