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Spezielles Schuhwerk ist ein entscheidender Faktor für sicheres Arbeiten. In vielen Arbeitsfeldern sind besonders die Füße hohen Belastungen ausgesetzt und müssen vor Verletzungen geschützt werden. Außerdem brauchen Mitarbeitende auf feuchten Böden einen sicheren Stand.
Sicherheitsschuhe verfügen über spezielle Zehenkappen zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen und vor Quetschungen. Je nach Schutzklasse sind die Sohlen dieser Schuhe durchtrittsicher, um vor eindringenden Scherben, Schrauben oder Nägeln zu schützen. Auch der Fersenbereich kann verstärkt werden, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer leicht umknicken.
Besonders wichtig sind die Sohlen von Arbeits- und Sicherheitsschuhen. Sie sind rutschhemmend und sorgen auch auf glatten und nassen Böden für einen stabilen Stand. Arbeitsschuhe sind außerdem durch eine ergonomische Gestaltung und atmungsaktive Materialien so gestaltet, dass damit ein hoher Tragekomfort gewährleistet ist.
In der Gastronomie sind Arbeits- und Sicherheitsschuhe aus mehreren Gründen besonders wichtig:
In Deutschland schreibt kein allgemeines Gesetz das Tragen von Sicherheitsschuhen am Arbeitsplatz vor. Ob ein Arbeitgeber Sicherheitsschuhe bereitstellen muss, hängt von unterschiedlichen Verordnungen, Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften ab.
Die wichtigsten Regelungen sind:
Wichtig ist jedoch: Ob Sicherheitsschuhe am Arbeitsplatz getragen werden und welche Schutzklasse diese haben müssen, hängt von der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ab. Er muss zuerst mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz ermitteln, diese danach beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen daraus ableiten. Dazu gehört auch die Auswahl der geeigneten PSA (persönliche Schutzausrüstung).
Besteht aus Sicherheitsgründen und auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung die Pflicht zum Tragen von Sicherheitsschuhen, muss der Arbeitgeber die Sicherheitsschuhe bezahlen.
Zu beachten ist auch: Der Arbeitgeber muss aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nicht nur geeignete Sicherheitsschuhe bereitstellen, sondern auch überprüfen, ob die Schuhe getragen werden. Wird der Arbeitsschutz am Arbeitsplatz nicht eingehalten und Mitarbeitende tragen trotz Verpflichtung keine Sicherheitsschuhe, droht ein Bußgeld für den Arbeitgeber.
Kommt der Arbeitgeber entsprechend seiner Sorgfaltspflicht nach einer Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss, dass keine Sicherheitsschuhe oder Arbeitsschuhe getragen werden müssen, muss der Arbeitgeber auch kein Schuhwerk bereitstellen oder bezahlen.
Der Arbeitgeber muss die Kosten für Sicherheitsschuhe übernehmen, wenn diese nach einer Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz notwendig sind. Dies ergibt sich aus §3 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Das Bundesgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen. Dazu gehört auch die Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA), die auch Sicherheitsschuhe umfasst.
Diese Faktoren können die Gefährdungsbeurteilung beeinflussen:
Arbeitgeber sind nicht nur dazu verpflichtet, bei entsprechender Gefährdung geeignetes Schuhwerk bereitzustellen. Sie müssen auch sicherstellen, dass die Schuhe richtig passen.
Es gibt Ausnahmen bei der Kostenübernahme. Dazu zählt es, wenn die Sicherheitsschuhe von Arbeitnehmern auch für private Zwecke genutzt werden. In diesem Fall kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ein sogenanntes „Nutzungsentgelt“ verlangen.
Wie hoch die Kosten für die vom Arbeitgeber bezahlten Sicherheitsschuhe ausfallen dürfen, ist nicht geregelt. Die Schuhe müssen lediglich die Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie teuer Sicherheitsschuhe für Arbeitgeber sein dürfen. Der Arbeitgeber muss geeignete Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen, die den Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung entsprechen.
Manche Beschäftigten brauchen Einlagen, damit die Arbeits- und Sicherheitsschuhe trotz Fußfehlstellungen oder Fußerkrankungen einen hohen Tragekomfort bieten. Doch muss der Arbeitgeber Einlagen für Arbeitsschuhe bezahlen?
Nein, in der Regel übernimmt die Krankenkasse bzw. die Rentenversicherung die Kosten für Einlagen in Arbeitsschuhen, sofern medizinische Gründe vorliegen, ein Arzt die Einlagen verordnet hat und diese für die Ausübung des Berufs erforderlich sind.
Werden die Einlagen rein präventiv in Arbeits- oder Sicherheitsschuhen getragen, um Gelenkerkrankungen vorzubeugen, muss der Arbeitnehmer die Kosten dafür selbst übernehmen.
Allerdings können spezielle Regelungen zur Kostenübernahme für Einlagen in Arbeitsverträgen oder in einem Tarifvertrag aufgestellt werden. In vielen Betrieben ist es darüber hinaus gängige Praxis, dass der Arbeitgeber die Kosten für Einlagen im Rahmen der Fürsorgepflicht übernimmt.
In vielen gastronomischen Betrieben ist es üblich, dass der Arbeitgeber die Kosten für Einlagen im Rahmen der Fürsorgepflicht übernimmt, um den Tragekomfort für das Personal zu erhöhen und gesundheitlichen Problemen vorzubeugen.
Grundlage für die Frage, ob Arbeitgeber Sicherheitsschuhe bezahlen müssen, ist die Gefährdungsbeurteilung. Je eindeutiger diese formuliert wird, desto klarer ergibt sich daraus die Pflicht, die Kosten zu übernehmen.
Grundsätzlich ist es im Interesse des Arbeitgebers, dass Mitarbeitende sicher und ergonomisch arbeiten können. Deshalb sollten bei entsprechender Gesundheitsgefährdung auf jeden Fall die Kosten für Sicherheitsschuhe übernommen werden.
Bei Streitfragen zur Kostenübernahme lohnt es sich für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, sich bei Gewerkschaften, Betriebsräten oder bei einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsberatung Unterstützung zu holen.
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