Das neue Eichgesetz für Gläser und Karaffen

Ab dem 01.01.2015 gibt es eine neue EU-Richtlinie 2004/22/EG und deshalb werden zukünftig alle Schankgefäße (Gläser/Karaffen) rechtlich als Messgeräte angesehen und müssen eine CE-Kennzeichnung tragen.

Was bedeutet das für Sie als Gastronom?

Sie als Gastronom haben noch keine zusätzlichen Pflichten aus der neuen EU-Richtlinie. LUSINI als Hersteller ist verpflichtet alle geeichten Gläser und Karaffen im Sortiment zeitnah umzustellen und die geforderte CE-Kennzeichnung anzubringen. Durch die Konformitätserklärung wird bestätigt, dass die Gläser den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Was bedeutet die CE-Kennzeichnung und wo muss diese angebracht werden?

Die Platzierung der CE-Kennzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Sie kann sowohl unter der Eiche direkt angebracht werden als auch auf dem Boden eines Glases.

Beispielabbildung eines Glas mit CE-Kennzeichnung und Beschreibung

Gibt es außer der CE-Kennzeichnung noch weitere Regelungen?

Ja, ab dem 01.01.2015 sind die Eichstriche 0,15 l und 0,33 l zulässig. Außerdem können ab sofort auch drei Eichstriche auf dem Glas oder der Karaffe angebracht werden.

Konformitätserklärungen unserer Produkte

Sie können die Konformitätserklärung bei unserem Kundenservice anfordern.