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Sind Hunde im Restaurant erlaubt? – ein kurzer Ratgeber für Gastronomen und Hundebesitzer

Hunde gehören in Deutschland zu den beliebtesten Haustieren. Mehr als 10 Millionen Dackel, Golden Retriever, Schäferhunde, Mischlinge und viele andere Hunderassen leben hierzulande. Für die meisten Hundebesitzer ist die Fellnase wie ein Familienmitglied. Deshalb möchten sie ihren Hund auch ins Restaurant, Café oder den Biergarten mitnehmen. Wir zeigen Ihnen, ob Hunde in der Gastronomie erlaubt sind, welche Regelungen es gibt und geben praktische Tipps für Gastronomen und Hundehalter.

Hunde-im-Restaurant

Hunde sind grundsätzlich in der Gastronomie erlaubt

Das sogenannte „Zugangsrecht“ für Hunde ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Es zählt das Hausrecht der Restaurant- oder Cafébetreiber. Sie können selbst festlegen, ob sie Hunde im Innenraum oder im Aussenbereich erlauben und sie können auch spezielle Bereiche für Hunde freigeben. Häufig wird im Netz danach gesucht, ob das Gesundheitsamt Hunde im Restaurant verbietet. In manchen Ländern wie z.B. Dänemark benötigen Restaurantbetreiber eine spezielle Erlaubnis, damit Gäste ihren Hund mitbringen dürfen.

Die Fragen „Dürfen Hunde in Restaurants?“ oder „Darf ich mit Hund in die Bar?“ lassen sich zusammenfassend so beantworten: „Grundsätzlich ja, doch es liegt im Ermessen der jeweiligen Gastronomen, ob sie Hunde in ihrem Betrieb gestatten.“

Generelle Regelungen und Vorschriften für Hunde greifen auch in der Gastronomie

Unabhängig davon, ob in einem Gastrobetrieb das Mitbringen von Hunden gestattet wird oder nicht, gelten auch im Café oder Wirtshaus spezielle Vorgaben für sogenannte „Listen-Hunde“ oder Hunde mit Beissvorfällen. So dürfen Hunde, die einen Maulkorb tragen müssen oder die nur mit Leine geführt werden dürfen, im Gastraum oder im Biergarten ebenfalls nur mit Maulkorb und Leine geführt werden.

Hygienevorschriften: Hunde dürfen keinen Zugang zur Küche oder zu Lebensmittellagern haben

Es gibt für Hunde im Restaurant zwar keine gesetzlichen Vorgaben, wenn sie sich im Gastraum aufhalten, doch umso klarer sind die Regeln, wenn die Lebensmittelhygiene betroffen ist. Die Grundlage hierfür liefert die EU-Verordnung 852/2004. Sie schreibt vor, dass Haustiere keinen Zugang zu Bereichen erhalten dürfen, in welchen Lebensmittel zubereitet, gelagert oder behandelt werden. Somit ist das Betreten von Küchen, Vorrats- oder Kühlräumen sowie Theken für Hunde tabu. Streng genommen dürfen Hunde keine Bäckerei und keinen Supermarkt betreten. Behörden können in Sonderfällen jedoch Ausnahmen von der Regelung erlauben.

Ausnahme Blindenführhunde

Auch wenn die EU-Verordnung verbietet, dass Hunde Zugang zu Räumlichkeiten haben dürfen, in welchen Lebensmittel zubereitet oder gelagert werden, gibt es Ausnahmen für Blindenhunde.
Hier greift § 12e Absatz 1 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Das Gesetz gestattet Menschen mit Blindenführhunden das Betreten von Einrichtungen und Anlagen, in welchen Lebensmittel gelagert und zubereitet werden. Das ist wichtig, damit blinde Menschen mit ihrem Hund in Bäckereien oder im Supermarkt einkaufen können. Die Vorgaben des BGG lassen sich auch auf die Gastronomie übertragen.

Lebensmittelunternehmer, aber eben auch Gastronomen haben eine sogenannte „Duldungspflicht“. Sie müssen es zulassen, dass Blinde mit Blindenhund das Restaurant, die Bar oder das Café besuchen, auch wenn es das Hausrecht eigentlich verbietet. Rechtlich gesehen würde der Zutritt ohne Assistenzhund für Blinde eine sogenannte „unverhältnismässige oder unbillige Belastung“ darstellen.

Warum es für einen Gastrobetrieb von Vorteil sein kann, Hunde zu erlauben

In Deutschland lebt in jedem fünften Haushalt mindestens ein Hund. In manchen Regionen kann die Zahl noch höher sein. Spätestens seit der Corona-Krise hat die Zahl der Hundebesitzer nochmals zugenommen. Für Gastronomen sind Gäste mit Hunden somit eine nicht zu unterschätzende Zielgruppe. Wer Hunde im Café und Restaurant erlaubt, erhöht die Chance auf zusätzliche Kundschaft. Hundehalter stehen dann nicht mehr vor dem Dilemma, ob sie ins Restaurant gehen können oder nicht. Sie bringen ihren geliebten Vierbeiner einfach mit.

Hunde in der Gastronomie: Eine Abwägungssache für die Betreiber 

Auch wenn die Zahl der Hunde in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist, sind nach wie vor Gäste ohne Hund als Haustier die Mehrzahl. Für Gastronomen ergibt sich daraus eine klare Abwägung: Ist es ihnen wichtiger, offen für Hundebesitzer zu sein und sich an einer Minderheit der Gäste zu orientieren? Und sie nehmen dafür in Kauf, dass sich Menschen mit Angst vor Hunden oder Hundehaarallergie in ihrer gastronomischen Einrichtung nicht wohl führen werden? Schliesslich haben schätzungsweise mehr als zehn Prozent der Deutschen Angst vor Hunden, bei rund vier Prozent ist diese Angst sehr stark ausgeprägt, wie eine Studie der Universität Mannheim herausgefunden hat.

Wenn Sie als Gastronomin oder Gastronom vor der Entscheidung stehen, Hunde zu erlauben, sollten Sie auch weitere Faktoren einbeziehen:

  • Betreiben Sie ein edles Restaurant oder einen Biergarten, in dem es locker und leger zugeht?
  • Kommt zu Ihnen ein gemischtes Publikum oder ohnehin nur eine bestimmte Zielgruppe?
  • Sind Sie selbst Hundehalter und wollen Sie deshalb, dass andere Hundehalter sich bei Ihnen wohlfühlen?
  • Können Sie in Ihren Räumlichkeiten dafür sorgen, dass sich Menschen mit Hundephobie nicht von Hunden gestört fühlen?

Diese und andere Fragen sollten Sie im Vorfeld beantworten, um sich für oder gegen Hunde in Ihrem Restaurant, Ihrem Café oder Ihrer Bar zu entscheiden.

Herausforderungen bei Hunden im Restaurant oder Café

Es gibt verschiedene Herausforderungen, die beim Zulassen von Hunden im Gastrobetrieb entstehen können:

  • Es sind plötzlich mehrere Hunde im Gastraum und diese verstehen sich nicht. Sie bellen und knurren sich an, was die anderen Gäste stört.
  • Mitgebrachte Hunde laufen durch das gesamte Restaurant und schnuppern an den Speisen Ihrer Gäste.
  • Ein Hund legt sich in einen Durchgang und schläft, so dass das Service-Personal über ihn steigen muss. Sein Besitzer erkennt die Situation nicht.
  • Der Hund eines Gastes bellt durchgehend und beruhigt sich nicht. Ihr Gast ignoriert das und isst einfach weiter.
  • Der niedliche kleine Vierbeiner erleichtert sich auf Ihrem Teppichboden.
  • Eine der Fellnasen Ihrer Gäste knabbert Zimmerpflanzen oder Deko an.

Neben den Tieren können besonders die Hundehalter zur Herausforderung werden. Von dem Betreiber ist hier viel Fingerspitzengefühl gefragt. Wie sagen Sie einem Gast, dass sein Hund stört, ohne ihn zu verprellen? Welche Konsequenzen ziehen Sie, wenn sich ein Hund danebenbenimmt, der Gast aber nicht einsichtig ist?

Grundsätzlich haben Sie immer das Hausrecht. Sollte ein Hund den gewöhnlichen Betrieb stören oder andere Gäste belästigen, dürfen Sie ihn mit seinen Besitzern vor die Tür bitten.

Hund

Praktische Tipps für Gastronomen, die Hunde erlauben

Haben Sie sich für Hunde in Ihrem Restaurant entschieden, können Ihnen folgende Tipps weiterhelfen.

  1. Sind Ihre Mitarbeitenden ebenfalls offen für Hunde? Prüfen Sie im Vorfeld, ob es in Ihrem Team Mitglieder mit Hundephobie gibt.
  2. Schaffen Sie eigene Bereiche, in welchen Hunde Platz haben, um sich abzulegen.
  3. Vermeiden Sie es bei der Platzierung der Gäste, dass zwei Hunde direkt nebeneinander sind.
  4. Bewerben Sie Ihren Betrieb als hundefreundlich. Geben Sie auf der Google-Unternehmensseite „Hunde erlaubt“ an oder tragen Sie Ihren Gastrobetrieb in Webverzeichnissen als hundefreundlich ein, z.B. auf Seiten wie hundeerlaubt.de.
  5. Bieten Sie Ihren vierbeinigen Gästen frisches Wasser an. Manche Hundebesitzer und natürlich auch die Hunde selbst freuen sich über kleine Leckerlies. Manch ein Restaurant hat sogar ein paar „Spezialitäten“ für Hunde auf der Speisekarte (z.B. Fruchteis ohne Milch).
  6. Hängen Sie ein Schild am Eingang auf, dass Hunde in Ihrem Lokal willkommen sind.
  7. Sorgen Sie dafür, dass die Bereiche, in welchen Essen zubereitet und gelagert wird, nicht für Hunde zugänglich sind.
  8. Fragen Sie in Ihrem Team nach Hundeallergien. Sorgen Sie dafür, dass die Allergiker nicht in Kontakt mit den Hunden der Gäste kommen.
  9. Schulung des Personals im Umgang mit Hunden: Gastronomen können Schulungen oder Workshops für ihr Personal organisieren, um sie im Umgang mit Hunden zu schulen. Dabei können sie lernen, wie man ruhig und respektvoll mit Hunden umgeht, potenziell stressige Situationen erkennt und angemessen darauf reagiert.
  10. Klare Richtlinien für Hundebesitzer: Gastronomen können klare Richtlinien für Hundebesitzer aufstellen und diese gut sichtbar im Restaurant platzieren oder auf ihrer Website veröffentlichen. Diese Richtlinien können Verhaltensregeln für Hunde und ihre Besitzer umfassen, z.B. dass Hunde angeleint bleiben müssen, nicht an anderen Gästen schnuppern dürfen und kein Futter vom Tisch bekommen sollten. Durch klare Kommunikation können Missverständnisse vermieden und das Verhalten der Hunde im Restaurant besser kontrolliert werden.
  11. Einrichtung einer Hundetoilette im Aussenbereich: Gastronomen könnten im Aussenbereich ihres Restaurants eine spezielle Hundetoilette einrichten, um Hundebesitzern die Möglichkeit zu geben, ihre Hunde bequem und hygienisch zu erleichtern. Diese Toilette könnte mit geeigneten Materialien wie Kunstrasen oder speziellen Abfallbehältern ausgestattet sein und sollte regelmässig gereinigt und gewartet werden, um eine angenehme Umgebung für Hunde und ihre Besitzer zu gewährleisten.

Praktische Tipps für Hundebesitzer, die mit ihrem Vierbeiner ins Restaurant oder Café gehen wollen

Wollen Sie im Restaurant lecker essen gehen oder ein Stück Kuchen im Café geniessen und Ihren Hund dorthin mitnehmen, können Ihnen folgende Tipps weiterhelfen:

  1. Trainieren Sie den Restaurantbesuch mit Ihrem vierbeinigen Begleiter. Nicht alle Hunde sind sofort entspannt, wenn sie ins Restaurant mitgehen. Suchen Sie sich einen ruhigen Platz und einen Tag aus, an dem nicht so viel los ist und starten Sie erst einmal für eine halbe Stunde. Steigern Sie die Dauer dann.
  2. Nehmen Sie eine Decke für Ihren Hund mit. So weiss er, wo sein Platz ist und wo er bequem und entspannt liegen kann. Wichtig ist natürlich, dass Ihr Hund daran gewöhnt ist, auf einer Decke zu liegen und dass diese am besten mit einem Kommando wie „Decke“ verknüpft ist.
  3. Nehmen Sie ein paar Leckerli mit ins Restaurant. Ihr Hund wird eine Menge leckere Gerüche erschnuppern. Das Leckerchen bekommt er als Belohnung, wenn er ruhig daliegt.
  4. Powern Sie Ihren Hund vor dem Restaurantbesuch noch einmal aus. Je stärker Ihre Fellnase ausgelastet ist, desto besser wird sie auch im Restaurant entspannen können.
  5. Geben Sie Ihrem Hund vor dem Ausgehen noch einmal etwas zu fressen. Das macht ihn zum einen etwas müder und zum anderen wird er weniger in Versuchung kommen, um Essen zu „betteln“.
  6. Suchen Sie sich einen ruhigen Platz im Restaurant, an welchem nicht so viele Menschen vorbeigehen. Ideal sind Tische in einer Ecke. Dort kann sich Ihr flauschiger Freund ablegen. Achten Sie bei der Platzwahl darauf, dass Ihr Vierbeiner den Service nicht stört und er den Kellnerinnen und Kellnern nicht im Weg liegt.
  7. Vermeiden Sie einen Tisch, neben dem bereits ein Gast mit seinem Hund sitzt. Verstehen sich die beiden Hunde nicht, wird es stressig. Sind sie sich sympathisch, kann es ebenfalls anstrengend werden, weil sich beide dann ständig beschnuppern und vielleicht sogar spielen wollen.
  8. Gehen Sie nicht mit einem sehr ängstlichen Hund ins Restaurant. Durch das Stimmengewirr, klapperndes Besteck und klirrende Gläser entstehen sehr viele Geräusche, die Ihr Hund um ein Vielfaches lauter wahrnimmt als Sie. In diesem Fall ist es sinnvoller, Ihrem Hund das Alleinsein zuhause anzutrainieren. Dort kann er entspannen, während Sie die Zeit im Café oder Restaurant geniessen.
  9. Schauen Sie im Vorfeld nach, ob der Gastrobetrieb überhaupt Hunde akzeptiert. Steht auf deren Website oder in einem Firmeneintrag explizit, dass Hunde willkommen sind, sind Sie auf der sicheren Seite.

Fazit: Hunde sind im Restaurant erlaubt – es liegt an Ihnen, wie Sie damit umgehen

Es spricht rechtlich nichts gegen Hunde im Restaurant, im Café, in der Bar oder dem Biergarten. Als Gastronom haben Sie das Hausrecht und dürfen frei entscheiden, ob Sie Hunde gestatten oder nicht. Sie müssen abwägen, in welchem Umfang es relevant für Ihren Betrieb ist, dass Ihre Gäste ihre haarigen Gefährten mitbringen dürfen.

Als Gast mit Hund sollten Sie das Entgegenkommen der Gastrobetriebe nicht ausnutzen und beim Besuch dafür Sorge tragen, dass Ihr Vierbeiner am Platz bleibt und keine anderen Gäste oder das Personal belästigt oder verängstigt. Dann steht einem entspannten Nebeneinander von Gästen mit und ohne Hund nichts im Wege.