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Arbeitsschuhe und Sicherheitsschuhe: Rechte und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber in der Schweiz

Arbeits- und Sicherheitsschuhe sind in vielen Arbeitsbereichen unverzichtbar. Diese Berufsschuhe verhindern das Ausrutschen in Küchen, schützen Zehen vor schweren herunterfallenden Gegenständen und bieten gleichzeitig ein hohes Mass an Ergonomie beim langen Stehen und häufigem Laufen. Aus diesen Gründen ist das Tragen von Sicherheitsschuhen häufig Pflicht. Wir zeigen Ihnen, wann und ob Sicherheitsschuhe vom Arbeitgeber gezahlt oder bereitgestellt werden müssen.

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Warum Arbeits- und Sicherheitsschuhe wichtig sind

Spezielles Schuhwerk ist ein entscheidender Faktor für sicheres Arbeiten. In vielen Arbeitsfeldern sind besonders die Füsse hohen Belastungen ausgesetzt und müssen vor Verletzungen geschützt werden. Ausserdem brauchen Mitarbeitende auf feuchten Böden einen sicheren Stand.

Sicherheitsschuhe verfügen über spezielle Zehenkappen zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen und vor Quetschungen. Je nach Schutzklasse sind die Sohlen dieser Schuhe durchtrittsicher, um vor eindringenden Scherben, Schrauben oder Nägeln zu schützen. Auch der Fersenbereich kann verstärkt werden, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer leicht umknicken.

Besonders wichtig sind die Sohlen von Arbeits- und Sicherheitsschuhen. Sie sind rutschhemmend und sorgen auch auf glatten und nassen Böden für einen stabilen Stand. Arbeitsschuhe sind ausserdem durch eine ergonomische Gestaltung und atmungsaktive Materialien so gestaltet, dass damit ein hoher Tragekomfort gewährleistet ist.

Spezielle Anforderungen in der Gastronomie

In der Gastronomie sind Arbeits- und Sicherheitsschuhe aus mehreren Gründen besonders wichtig:

  • Rutschhemmende Sohlen: Küchen und Restaurantbereiche können oft nass und glatt sein. Rutschfeste Sohlen verhindern Unfälle.
  • Schutz vor heissen Flüssigkeiten und Gegenständen: In Küchen besteht das Risiko, dass heisse Flüssigkeiten verschüttet werden oder schwere Töpfe und Pfannen herunterfallen.
  • Langer Tragekomfort: Küchen- und Servicepersonal steht oft über lange Zeiträume. Ergonomische und atmungsaktive Schuhe tragen zu einem angenehmen Tragegefühl bei und verhindern Ermüdung.

Wann muss der Arbeitgeber in der Schweiz Sicherheitsschuhe bereitstellen?

In der Schweiz gibt es kein allgemeines Gesetz, das das Tragen von Sicherheitsschuhen am Arbeitsplatz vorschreibt. Ob ein Arbeitgeber Sicherheitsschuhe stellen muss, ergibt sich aus unterschiedlichen Verordnungen, Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften.

Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben sind:

  • Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG):
    Nach Artikel 8 UVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Unfälle und Berufskrankheiten zu verhüten. Dazu gehört auch die Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA), einschliesslich Sicherheitsschuhe.
  • Verordnung über die Unfallverhütung (VUV):
    Die VUV präzisiert die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die PSA. In Artikel 6 Absatz 2 VUV heisst es, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die erforderliche PSA zur Verfügung stellen muss.
  • Suva-Richtlinie 670 "Fussschutz":
    Diese Suva-Richtlinie enthält Empfehlungen für die Auswahl und Verwendung von Sicherheitsschuhen. In der Richtlinie heisst es, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Sicherheitsschuhe tragen muss.

Wichtig ist jedoch: Ob Sicherheitsschuhe am Arbeitsplatz getragen werden und welche Schutzklasse diese haben müssen, schreibt die Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber vor. Er muss regelmässig prüfen, ob mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz vorliegen, diese Gefährdungen einstufen und daraus geeignete Schutzmassnahmen ableiten. Dazu gehört auch die Auswahl der geeigneten PSA.

Besteht aus Sicherheitsgründen und auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung die Pflicht zum Tragen von Sicherheitsschuhen, muss der Arbeitgeber die Sicherheitsschuhe bezahlen.

Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Wenn die Sicherheitsschuhe nur gelegentlich oder für kurze Zeit benötigt werden, muss der Arbeitgeber sie möglicherweise nicht bezahlen.
  • Wenn der Arbeitnehmer die Sicherheitsschuhe auch für private Zwecke verwenden kann, muss er in der Regel einen Teil der Kosten tragen, sofern der Arbeitgeber sich hier nicht kulant zeigt.
  • In einigen Branchen gibt es Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die die Kostenübernahme für Sicherheitsschuhe regeln.

Zusammengefasst: Der Arbeitgeber ist in der Schweiz zur Kostenübernahme von Sicherheitsschuhen gesetzlich nach UVG und VUV verpflichtet, wenn seine Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommt, dass Sicherheitsschuhe für die Arbeit erforderlich sind.

Diese Faktoren können die Gefährdungsbeurteilung beeinflussen:

  • Gefährdung durch herabfallende Gegenstände:
    In Arbeitsbereichen, in denen schwere Gegenstände herunterfallen können, müssen Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe getragen werden.
  • Gefährdung durch Fussverletzungen:
    In Arbeitsbereichen, in denen die Gefahr besteht, dass die Füsse durch spitze oder scharfe Gegenstände verletzt werden können, müssen Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicherer Sohle getragen werden.
  • Rutsch- und Stolpergefahr:
    In Arbeitsbereichen mit nassen, öligen oder glatten Oberflächen müssen Sicherheitsschuhe mit rutschfesten Sohlen getragen werden.
  • Erfordernis von Knöchelunterstützung:
    In Arbeitsbereichen, in denen die Gefahr besteht, dass die Knöchel umknicken oder verstaucht werden können, müssen Sicherheitsschuhe mit Knöchelunterstützung getragen werden.

Wie hoch die Kosten für die vom Arbeitgeber bezahlten Sicherheitsschuhe ausfallen, ist nicht geregelt. Die Schuhe müssen lediglich die Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Es gibt also in der Schweiz keine gesetzliche Vorgabe, wie teuer Sicherheitsschuhe für Arbeitgeber maximal sein dürfen. Der Arbeitgeber muss lediglich geeignete Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen, die den Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung entsprechen.

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Einlagen für Arbeitsschuhe: Kostenübernahme durch Arbeitgeber

Manche Beschäftigten brauchen Einlagen, damit die Arbeits- und Sicherheitsschuhe trotz Fussfehlstellungen oder Fusserkrankungen einen hohen Tragekomfort bieten. Doch muss der Arbeitgeber Einlagen für Arbeitsschuhe bezahlen?

Nein, in der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Einlagen in Arbeitsschuhen, sofern medizinische Gründe vorliegen, ein Arzt die Einlagen verordnet hat und diese für die Ausübung des Berufs erforderlich sind.

Werden die Einlagen rein präventiv in Arbeits- oder Sicherheitsschuhen getragen, um Gelenkerkrankungen vorzubeugen, muss der Arbeitnehmer die Kosten dafür selbst übernehmen.

Allerdings können spezielle Regelungen zur Kostenübernahme für Einlagen in Arbeitsverträgen oder in einem Tarifvertrag aufgestellt werden. In vielen Betrieben ist es darüber hinaus gängige Praxis, dass der Arbeitgeber die Kosten für Einlagen im Rahmen der Fürsorgepflicht übernimmt. Es kann sinnvoll sein, sich hier als Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber zur Kostenübernahme auszutauschen.

In vielen gastronomischen Betrieben ist es üblich, dass der Arbeitgeber die Kosten für Einlagen im Rahmen der Fürsorgepflicht übernimmt, um den Tragekomfort für das Personal zu erhöhen und gesundheitlichen Problemen vorzubeugen.

Fazit: Klare vertragliche Regelungen schaffen Sicherheit bei Rechten und Pflichten für Arbeitsschuhe

Grundlage für die Frage, ob Arbeitgeber in der Schweiz Sicherheitsschuhe bezahlen müssen, ist die Gefährdungsbeurteilung nach UVG und VUV. Je eindeutiger diese formuliert wird, desto klarer ergibt sich daraus die Pflicht, die Kosten zu übernehmen.

Grundsätzlich ist es im Interesse des Arbeitgebers, dass Mitarbeitende sicher und ergonomisch arbeiten können. Deshalb sollten bei entsprechender Gesundheitsgefährdung auf jeden Fall die Kosten für Sicherheitsschuhe übernommen werden.

Bei Streitfragen zur Kostenübernahme lohnt es sich für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, sich bei Gewerkschaften, Betriebsräten oder bei einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsberatung Unterstützung zu holen.

FAQ zum Thema im Überblick

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