Unternehmen
Preise ohne Mehrwertsteuer (Netto)
Ab dem 01.01.2015 gibt es eine neue EU-Richtlinie 2004/22/EG und deshalb werden zukünftig alle Schankgefässe (Gläser/Karaffen) rechtlich als Messgeräte angesehen und müssen eine CE-Kennzeichnung tragen.
Sie als Gastronom haben noch keine zusätzlichen Pflichten aus der neuen EU-Richtlinie. LUSINI als Hersteller ist verpflichtet alle geeichten Gläser und Karaffen im Sortiment zeitnah umzustellen und die geforderte CE-Kennzeichnung anzubringen. Durch die Konformitätserklärung wird bestätigt, dass die Gläser den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Die Platzierung der CE-Kennzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Sie kann sowohl unter der Eiche direkt angebracht werden als auch auf dem Boden eines Glases.
Ja, ab dem 01.01.2015 sind die Eichstriche 0,15 l und 0,33 l zulässig. Ausserdem können ab sofort auch drei Eichstriche auf dem Glas oder der Karaffe angebracht werden.
Sie finden die Konformitätserklärungen auf der Produktdetailseite des jeweiligen Produkt im Bereich "Downloads".