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Preise ohne Umsatzsteuer (Netto)
Viele Gastronomen überlegen sich sehr genau, was in der Speisekarte stehen soll und verbringen viel Zeit mit der Gestaltung der Speisekarte, vergessen dabei aber eine wichtige Pflicht: Seit 2014 müssen gastronomische Betriebe nicht nur Zusatzstoffe angeben, sondern auch über Allergene in ihren Produkten informieren. Doch was muss zwingend auf der Karte stehen? Und wie lassen sich lange Zahlenkolonnen hinter einzelnen Gerichten der Speisekarte vermeiden?
Beim Erstellen Ihrer Speisekarte sollten Sie im Layout die Angabe von Zusatzstoffen berücksichtigen. Die Neufassung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) 1998 verfügt, dass Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Geschmacksverstärker, Süßstoffe und viele andere Zusatzstoffe beim Verkauf von losen Lebensmitteln angegeben werden müssen. Eine genaue Liste der entsprechenden Zusatzstoffe stellt das Bundeszentrum für Ernährung immer aktuell zur Verfügung. Zudem schreibt das Bundeszentrum vor, welchen Wortlaut die Kennzeichnung haben muss: Oliven, die durch den Farbstoff E585 ihre dunkle Färbung erhalten, müssen in der Speisekarte als „geschwärzt“ gekennzeichnet werden. Wird zum Schnitzel eine Zitrone serviert, geben Sie in der Karte an, ob sie „gewachst“ wurde.
Da die Kennzeichnung gut sichtbar, lesbar und unverwischbar auf der Speisekarte stehen muss, raten wir zu Speisekartenhüllen, die das Papier der Karte vor Nässe und Schmutz schützen.
Immer mehr Menschen leiden unter Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Deshalb stellt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) die gefahrlose Wahl von Speisen und Lebensmitteln für alle Verbraucher sicher. Zu den Zutaten, die wissenschaftlich belegt Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, zählen Nüsse, Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Milch und Sellerie. Das Bundeszentrum für Ernährung aktualisiert ständig die Liste der allergenen Lebensmittel.
Gäste vertragen oft nur eine bestimmte Sorte an Lebensmitteln nicht: Kennzeichnen Sie die Zutaten so genau wie möglich, sodass ein Walnuss-Allergiker nicht alle Speisen ausschließen muss, die auf Ihrer Karte mit „enthält Schalenfrüchte“ gekennzeichnet sind.
Sie haben Ihre Speisekarte überprüft und alle Zusatzstoffe, Allergene und eventuelle Auslöser für Unverträglichkeiten gekennzeichnet? Möchten Sie Ihre Kunden zudem auf vegane Gerichte aufmerksam machen und so eine Auswahl für Gäste schaffen, die komplett auf tierisches Eiweiß verzichten? Beziehen Sie Ihr Fleisch von einem regionalen Schlachter? Oder achten Sie beim Einkauf von exotischen Zutaten besonders auf ökologischen Anbau und fairen Handel? Diese Angaben bereichern Ihre Speisekarte und schärfen Ihr Profil als Gastronom. Die Abbildung offizieller Siegel ist allerdings mit einigem Aufwand und Bürokratie verbunden. Leichter ist es, Ihre Speisekarte so zu gestalten und zu gliedern, dass spezielle Zutaten und Zubereitungsarten gesondert wahrgenommen werden. Eine eigene Kategorie „Vegane Küche“ in Ihrer Speisekarte zeigt Ihren vegan lebenden Gästen auf einen Blick, aus welchen Speisen sie wählen können. Ein kurzer Absatz zur Herkunft des Fleisches vor der Liste der Rindfleisch-Gerichte informiert Ihre Gäste über die Qualität Ihrer Küche.