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Preise ohne Umsatzsteuer (Netto)
Mit dem Inkrafttreten der „Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ wurden die EU-Mitgliedsländer dazu aufgefordert, diese Richtlinie zeitnah umzusetzen. In Österreich gilt seit dem 3. Juli 2021 das sogenannte „EU-Plastikverbot“ mit weitreichenden Konsequenzen für die Gastronomie. Seit jenem Tag dürfen Kunststoffstrohhalme nicht mehr hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Das gilt auch für Importe von Plastikstrohhalmen aus Nicht-EU-Ländern.
Allerdings dürfen bis zu diesem Datum bereits produzierte Strohhalme aus Kunststoff noch abverkauft werden. Damit kommen die Gesetzgeber dem Großhandel entgegen, der durch die Pandemie große Warenbestände vorrätig hatte. Dadurch will man auch vermeiden, dass noch nutzbare Trinkhalme sinnlos vernichtet werden. Doch nach dem Abbau der Warenbestände wird es in der EU keine Plastikstrohhalme mehr geben, weder frisch produziert noch im Handel.
Natürlich dürfen Sie in Ihrem Betrieb die Restbestände an Kunststoffstrohhalmen aufbrauchen. Neue Plastikhalme dürfen jedoch seit dem 3. Juli 2021 nicht mehr gekauft werden.
Wichtig: Verstöße gegen die EU-Kunststoffrichtlinie können mit Bußgeldern geahndet werden. Bei schweren Verstößen sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro möglich.
Die gute Nachricht ist: Es gibt hochwertige Alternativen zum Kunststofftrinkhalm!
Laut unterschiedlicher Quellen werden weltweit pro Tag mehrere Milliarden Strohhalme aus Kunststoff weggeworfen. Hinzu kommen Plastiktüten, Einweggeschirr, Trinkbecher und viele weitere Verpackungen aus Plastik. Manche Studien gehen davon aus, dass bis zu 20 Prozent des Abfalls im öffentlichen Raum aus Einwegartikeln für Lebensmittel besteht. Ein Großteil dieser Kunststoffabfälle landet nicht auf Müllkippen und wird nicht fachgerecht entsorgt, sondern gelangt in die Umwelt. Im Meer ebenso wie an Land zersetzt sich der Kunststoff durch die Witterung und wird schließlich zu Mikroplastik, das in die Nahrungskette gelangt. Größere Plastikrückstände verschmutzen das Wasser und werden zur Gefahr für Meeresbewohner. Für den Schutz der Umwelt ist ein Verbot von Einwegverpackungen aus Kunststoff deshalb unverzichtbar.
Die EU-Richtlinie verbietet Plastikstrohhalme ab dem 3. Juli 2021. Dennoch dürfen bereits produzierte Plastikstrohhalme noch verkauft werden. Allerdings gilt diese Übergangslösung nur so lange, bis die Warenbestände aufgebraucht sind. Nachproduzieren oder nachkaufen ist nicht erlaubt.
Biobasierte Kunststoffe haben eine etwas bessere Ökobilanz als erdölbasierte, dennoch dürfen Strohhalme aus „Bio-Kunststoff“ nicht verkauft werden. Denn letztlich sind auch die biobasierten Trinkhalme aus Kunststoff schädlich für die Umwelt.
Auch wenn ein Verbot zunächst Produkte vom Kauf und der Verwendung ausschließt, bedeutet das nicht, dass Sie in der Gastro auf Trinkhalme verzichten müssen. Denn es gibt sehr ansprechende und praktische Alternativen.
Glasstrohhalme werden aus Borosilikatglas hergestellt und können wiederverwendet werden.
Vorteile:
Nachteile:
Papierstrohhalme sind eine sehr praktische Alternative zum Kunststoffstrohhalm.
Vorteile:
Nachteile:
Bio-Strohhalme bestehen zu 100 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen wie Schilf.
Vorteile:
Nachteile:
Alle hier vorgestellten Alternativen können in der Gastronomie zum Einsatz kommen. Sie können Ihre Trinkhalme abhängig von den jeweiligen Vor- und Nachteilen auswählen. Es kann auch sinnvoll sein, verschiedene Trinkhalme für unterschiedliche Getränke anzubieten. Haben Sie noch weitere Fragen zu Trinkhalm-Alternativen? Dann kontaktieren Sie uns gerne per Mail oder Telefon. Unsere Expertinnen und Experten informieren Sie gerne.