Unternehmen
Preise ohne Umsatzsteuer (Netto)
Vom 01.09.2020 bis zum 28.02.2021 gilt eine Investitionsprämie von 7 Prozent für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens der LFW, Freiberuflern und Gewerbebetrieben. Für Güter im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit gelten sogar 14 Prozent. Die normale Abschreibung ist zusätzlich möglich. Die Prämie kann unabhängig von der Unternehmensgröße beantragt werden. Es können Unternehmen aller Branchen gefördert werden, sofern sie einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben und sie rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.
Die Investitionsprämie ist ein steuerfreier Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Untergrenze liegt bei 5000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Es können mehrere kleinere Investitionen in einem Antrag zusammengefasst werden. Die Obergrenze liegt bei 50 Millionen Euro (ohne Umsatzsteuer). Sie gilt für materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen. Mit der Investition muss bis zum 31.05.2021 begonnen werden. Als erste Maßnahme gelten Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, der Abschluss eines Kaufvertrages oder der Baubeginn der zu fördernden Investitionen.
Der Antrag für die Investitionsprämie muss zwischen dem 01.09.2020 und dem 28.02.2021 gestellt werden.
Durch die Verlängerung und den Ausbau bestehender Förderprogramme soll die Sanierung von Gebäuden weiter vorangetrieben werden. Denkbar sind hier weitere steuerliche Anreize und eine gezielte Unterstützung .
Ab dem 01.07.2020 gibt es eine degressive Abschreibemöglichkeit für die Abnutzung von Wirtschaftsgütern. So sollen bereits im Jahr der Anschaffung 30 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden können. Der Restbuchwert wird dann auf die Restnutzungsdauer aufgeteilt. Diese Regelung gilt aller Voraussicht nach dauerhaft.
Für Energie-Gemeinschaftsanlagen, die Umstellung auf Nah- und Fernwärme, die Förderung von Kleinanlagen und den Ausbau von großen solarthermischen Anlagen werden weitere Mittel bereitgestellt.
Durch die Verlängerung und den Ausbau bestehender Förderprogramme soll die Sanierung von Gebäuden weiter vorangetrieben werden. Denkbar sind hier weitere steuerliche Anreize und die gezielte Unterstützung einkommensschwacher Haushalte.
Es ist geplant, mit der „Austrian Limited“ eine neue Gesellschaftsform einzuführen. Besonders an dieser Gesellschaftsform sollen die unbürokratische Gründung, ein niedriges Gründungskapital sowie Englisch für wichtige Amtswege sein.
Viele Österreichische Unternehmen haben eine niedrige Eigenkapitalquote, da Fremdkapital steuerlich bessergestellt ist. Um die Krisenresistenz zu stärken, sollen Anreize zum Ausbau des Eigenkapitals geschaffen werden.
Rechtlicher HinweisTrotz sorgfältiger inhaltlicher Prüfung übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Sie sollen Betrieben der Gastronomie und Hotellerie als eine erste Hilfestellung dienen. Die Informationen stellen jedoch keine Rechtsberatung dar und ersetzen auf keinen Fall eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall.