Investitionspaket für Österreich

Um die Wirtschaft aus der Corona-Krise zu holen, hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen verabschiedet. Mit dabei: Ein umfangreiches Investitionspaket. So soll ein Anreiz für Investitionen geschaffen und die Wirtschaft angekurbelt werden.

Gastronom und Servicekraft unterhalten sich am Laptop an der Theke einer Smoothie Bar

Welche Maßnahmen umfasst das Investitionspaket?

Investitionsprämie

Vom 01.09.2020 bis zum 28.02.2021 gilt eine Investitionsprämie von 7 Prozent für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens der LFW, Freiberuflern und Gewerbebetrieben. Für Güter im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit gelten sogar 14 Prozent. Die normale Abschreibung ist zusätzlich möglich. Die Prämie kann unabhängig von der Unternehmensgröße beantragt werden. Es können Unternehmen aller Branchen gefördert werden, sofern sie einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben und sie rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.

Wofür gilt die Investitionsprämie

Die Investitionsprämie ist ein steuerfreier Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Untergrenze liegt bei 5000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Es können mehrere kleinere Investitionen in einem Antrag zusammengefasst werden. Die Obergrenze liegt bei 50 Millionen Euro (ohne Umsatzsteuer). Sie gilt für materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen. Mit der Investition muss bis zum 31.05.2021 begonnen werden. Als erste Maßnahme gelten Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, der Abschluss eines Kaufvertrages oder der Baubeginn der zu fördernden Investitionen.

Wofür gilt die Investitionsprämie

Der Antrag für die Investitionsprämie muss zwischen dem 01.09.2020 und dem 28.02.2021 gestellt werden.

  • Gebäude
  • PKW und Kombi
  • Luftfahrzeuge
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter, die sofort voll abgeschrieben werden
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Wirtschaftsgüter, für die die Forschungsprämie beansprucht wird
  • Wirtschaftsgüter, die von einem anderen Konzernunternehmen angeschafft werden

Sanierungsoffensive für Gebäude

Durch die Verlängerung und den Ausbau bestehender Förderprogramme soll die Sanierung von Gebäuden weiter vorangetrieben werden. Denkbar sind hier weitere steuerliche Anreize und eine gezielte Unterstützung .

Degressive Abschreibung von 30 Prozent

Ab dem 01.07.2020 gibt es eine degressive Abschreibemöglichkeit für die Abnutzung von Wirtschaftsgütern. So sollen bereits im Jahr der Anschaffung 30 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden können. Der Restbuchwert wird dann auf die Restnutzungsdauer aufgeteilt. Diese Regelung gilt aller Voraussicht nach dauerhaft.

Ausbau erneuerbarer Energie

Für Energie-Gemeinschaftsanlagen, die Umstellung auf Nah- und Fernwärme, die Förderung von Kleinanlagen und den Ausbau von großen solarthermischen Anlagen werden weitere Mittel bereitgestellt.

Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

Sanierungsoffensive für Gebäude

Durch die Verlängerung und den Ausbau bestehender Förderprogramme soll die Sanierung von Gebäuden weiter vorangetrieben werden. Denkbar sind hier weitere steuerliche Anreize und die gezielte Unterstützung einkommensschwacher Haushalte.

Gründerpaket

Es ist geplant, mit der „Austrian Limited“ eine neue Gesellschaftsform einzuführen. Besonders an dieser Gesellschaftsform sollen die unbürokratische Gründung, ein niedriges Gründungskapital sowie Englisch für wichtige Amtswege sein.

Stärkung der Eigenkapitalquote von Unternehmen

Viele Österreichische Unternehmen haben eine niedrige Eigenkapitalquote, da Fremdkapital steuerlich bessergestellt ist. Um die Krisenresistenz zu stärken, sollen Anreize zum Ausbau des Eigenkapitals geschaffen werden.

Rechtlicher Hinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Prüfung übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Sie sollen Betrieben der Gastronomie und Hotellerie als eine erste Hilfestellung dienen. Die Informationen stellen jedoch keine Rechtsberatung dar und ersetzen auf keinen Fall eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall.