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Preise ohne Umsatzsteuer (Netto)
Haben Sie ein freies Zimmer? Steht die Einliegerwohnung in Ihrem Haus leer? Dann haben Sie bestimmt schon mit dem Gedanken gespielt, die freien Räume als Ferienwohnung zu vermieten. Das geht allerdings nicht einfach so. Denn in Wohngebieten sind Ferienwohnungen oft nicht erlaubt. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer zuständigen Behörde, ob der Bebauungsplan in Ihrer Gegend Ferienwohnungen vorsieht oder nicht. Sind Ferienwohnungen erlaubt, müssen Sie eine Nutzungsänderung beantragen.
Ob die Nutzungsänderung genehmigt wird oder nicht, wird im Einzelfall geprüft. Wichtig ist dafür eine Vielzahl von Kriterien. Beispiele sind das Vorhandensein von ausreichend Parkplätzen, die Größe der zu vermietenden Zimmer und der Immissionsschutz. Die Kriterien können sich je nach Ort unterscheiden. Welche Kriterien bei Ihnen gelten, können Sie beim zuständigen Bauamt erfragen.
Wer eine Ferienwohnung vermietet muss nicht immer ein Gewerbe anmelden. Ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, wird immer im Einzelfall betrachtet. Unter diesen Umständen gilt die Vermietung als gewerblich:
In einigen Fällen gilt die Vermietung als häusliche Nebenbeschäftigung. Diese ist von der Gewerbeordnung ausgenommen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden:
Wichtig: Eine häusliche Nebenbeschäftigung liegt nur dann vor, wenn der Umfang dieser Tätigkeit kleiner ist als der der anderen häuslichen Tätigkeiten. Wird sehr viel Zeit in die Vermietung der Wohnung investiert, gilt sie nicht mehr als häusliche Nebentätigkeit.
Das Gewerbe wird bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung angemeldet. Es sind keine weiteren Voraussetzungen nötig, die Anmeldung dient nur der Information der Behörden und wird vom Gewerbeamt an weitere wichtige Stellen wie das Finanzamt weitergegeben.
Wer eine Ferienwohnung betreiben möchte braucht keine Gaststättenerlaubnis, sofern keine Speisen oder alkoholischen Getränke an Außer-Haus-Gäste abgegeben werden. Möchten Sie zum Beispiel ein Frühstück anbieten, benötigen Sie eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt
Oft reicht die private Haftpflichtversicherung nicht aus, um Schäden von Gästen abzudecken. Deshalb sind folgende Versicherungen empfehlenswert, wenn Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vermieten wollen:
Wenn Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vermieten möchten, sollten Sie unbedingt einen Vertrag aufsetzen und die AGBs an Ihre Gäste aushändigen. Folgende Punkte sollte der Vertrag enthalten:
Damit sich Ihre Gäste in Ihrer Ferienwohnung rundum wohlfühlen, sollten Sie sie sorgfältig einrichten. Eine stimmig und liebevoll eingerichtete Ferienwohnung bietet Ihren Gästen genau die richtige Atmosphäre für einen entspannten Urlaub. Dabei sollten Sie folgendes beachten:
Bieten Sie Ihren Gästen in Ihrer Ferienwohnung alles, was sie für einen entspannten Urlaub brauchen! Denn dann können sie ihren Urlaub in vollen Zügen genießen und kommen bestimmt gerne wieder.
Küche
Ferienhausgäste sind in der Regel Selbstversorger. Deshalb ist eine gut ausgestattete Küche das A und O. Ausreichend Geschirr und Besteck sowie verschiedene Töpfe, Pfannen und weitere Küchenutensilien wie Korkenzieher und Flaschenöffner gehören unbedingt dazu. Auch eine Kaffeemaschine und einige Grundnahrungsmittel wie Gewürze, Kaffee und Tee dürfen nicht fehlen, ebenso wie Spülmittel, Putzzeug und Geschirrtücher. Besonders gerne gesehen sind Spül- und Waschmaschinen.
Bad
Auch im Bad sollten Sie Ihren Gästen einige Annehmlichkeiten bieten! Mit einem Kosmetikspiegel, einem Föhn oder Bademantel und Handtüchern ohne Aufpreis können Sie auf jeden Fall punkten. Auch eine kleine Auswahl an Kosmetikprodukten kommt gut an, denn gerade diese Dinge werden beim Einpacken gerne vergessen.
Schlafzimmer
Im Urlaub ist vor allem eines wichtig: Guter Schlaf! Bei den Betten für Ihr Ferienhaus sollten Sie deshalb nicht sparen. Tauschen Sie die Matratzen regelmäßig aus und verwenden Sie Schutzbezüge. Mit kostenlos bereitgestellter Bettwäsche und hochwertigen Bettwaren können Sie bestimmt bei Ihren Gästen punkten. Im Kleiderschrank sollten Sie genügend Kleiderbügel zur Verfügung stellen.
Wohnzimmer
Neben gemütlichen Sitzmöbeln ist im Wohnzimmer auch die technische Ausstattung wichtig! Schnelles Internet und ein großer Fernseher gehören mittlerweile eigentlich schon zum Standard. Daneben freuen sich Ihre Gäste aber auch über Bücher, Zeitschriften oder einige Brettspiele zum Zeitvertreib.
Außenbereich
Viele Ferienwohnungen verfügen über eine Terrasse oder sogar einen Garten. Gäste mit Kindern oder Hunden freuen sich dabei über einen Zaun. Outdoor-Sitzmöbel, Sonnenschirme und Liegestühle laden zum Entspannen ein. Auch ein kleiner Pool oder ein Grill mit entsprechendem Zubehör sind Annehmlichkeiten, die Ihre Gäste zu schätzen wissen.