Unternehmen
Preise ohne Umsatzsteuer (Netto)
Buffets sind erlaubt, es müssen allerdings besondere Hygienevorgaben umgesetzt werden. Beispielsweise können Einmal-Handschuhe oder ein Desinfektionsmittelspender am Anfang des Buffets bereitgestellt werden. Eine weitere Möglichkeit ist es, Einweg-Vorlegebesteck zu nutzen. Alternativ können Sie auch vorportionierte und abgedeckte Speisen anbieten oder pro Station einen Mitarbeiter abstellen, der die Teller für die Gäste anrichtet. Dabei sollten allerdings Hygieneschutzwände aufgestellt werden.
Die Sonderregelungen für die Gastronomie gelten nicht für gastronomische Angebote, die innerhalb folgender Einrichtungen betrieben werden:
In diesen Fällen gelten die jeweiligen Sondervorschriften der Covid-19 Lockerungsverordnung. Weitere Informationen finden Sie außerdem hier.
Rechtlicher HinweisTrotz sorgfältiger inhaltlicher Prüfung übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Sie sollen Betrieben der Gastronomie und Hotellerie als eine erste Hilfestellung dienen. Die Informationen stellen jedoch keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.