Alles in anzeigen

Arbeitsschuhe und Sicherheitsschuhe: Müssen Arbeitgeber in Österreich die Kosten übernehmen?

Arbeits- und Sicherheitsschuhe sind in vielen Arbeitsbereichen unverzichtbar. Diese Berufsschuhe verhindern das Ausrutschen in Küchen, schützen Zehen vor schweren herunterfallenden Gegenständen und bieten gleichzeitig ein hohes Maß an Ergonomie. Daher ist das Tragen von Sicherheitsschuhen in Österreich häufig Pflicht. Wir zeigen Ihnen, wann und ob Sicherheitsschuhe vom Arbeitgeber gezahlt oder bereitgestellt werden müssen und was Sie beachten sollten.

Verschiedene Berufsschuhe von JOBELINE

Warum Arbeits- und Sicherheitsschuhe wichtig sind

Spezielles Schuhwerk ist ein entscheidender Faktor für sicheres Arbeiten. In vielen Arbeitsfeldern sind besonders die Füße hohen Belastungen ausgesetzt und müssen vor Verletzungen geschützt werden. Außerdem brauchen Mitarbeitende auf feuchten Böden einen sicheren Stand.

Sicherheitsschuhe verfügen über spezielle Zehenkappen zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen und vor Quetschungen. Je nach Schutzklasse sind die Sohlen dieser Schuhe durchtrittsicher, um vor eindringenden Scherben, Schrauben oder Nägeln zu schützen. Auch der Fersenbereich kann verstärkt werden, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer leicht umknicken.

Besonders wichtig sind die Sohlen von Arbeits- und Sicherheitsschuhen. Sie sind rutschhemmend und sorgen auch auf glatten und nassen Böden für einen stabilen Stand. Arbeitsschuhe sind außerdem durch eine ergonomische Gestaltung und atmungsaktive Materialien so gestaltet, dass damit ein hoher Tragekomfort gewährleistet ist.

Spezielle Anforderungen in der Gastronomie

In der Gastronomie sind Arbeits- und Sicherheitsschuhe aus mehreren Gründen besonders wichtig:

  • Rutschhemmende Sohlen: Küchen und Restaurantbereiche können oft nass und glatt sein. Rutschfeste Sohlen verhindern Unfälle.
  • Schutz vor heißen Flüssigkeiten und Gegenständen: In Küchen besteht das Risiko, dass heiße Flüssigkeiten verschüttet werden oder schwere Töpfe und Pfannen herunterfallen.
  • Langer Tragekomfort: Küchen- und Servicepersonal steht oft über lange Zeiträume. Ergonomische und atmungsaktive Schuhe tragen zu einem angenehmen Tragegefühl bei und verhindern Ermüdung.

Wann müssen Arbeitgeber in Österreich Sicherheitsschuhe bereitstellen?

In Österreich gibt es verschiedene Verordnungen, Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften, aus welchen sich die Vorschrift zum Tragen von Arbeits- oder Sicherheitsschuhen ergibt.

Die wichtigsten Regelungen sind:

  • Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG):
    Nach § 7 ASchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten zu treffen. Dazu gehört auch die Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA), einschließlich Sicherheitsschuhe.
  • Arbeitsschutzverordnung (ASV):
    Die ASV konkretisiert die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die PSA. In § 9 ASV heißt es, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die erforderliche PSA zur Verfügung stellen muss.
  • ÖNORM EN ISO 20347:
    Diese Norm definiert die Anforderungen und Schutzklassen für Sicherheitsschuhe.

Wichtig ist jedoch: Ob Sicherheitsschuhe am Arbeitsplatz getragen werden und welche Schutzklasse diese haben müssen, hängt von der Risikobeurteilung durch den Arbeitgeber ab. Er muss zuerst mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz ermitteln, diese danach beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen daraus ableiten. Dazu gehört auch die Auswahl der geeigneten PSA (persönliche Schutzausrüstung).

Besteht aus Sicherheitsgründen und auf der Basis der Risikobeurteilung die Pflicht zum Tragen von Sicherheitsschuhen und ist das spezielle Schuhwerk für die Arbeit erforderlich, muss der Arbeitgeber die Sicherheitsschuhe bezahlen.

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie teuer Sicherheitsschuhe für Arbeitgeber sein dürfen. Der Arbeitgeber muss lediglich geeignete Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen, die den Anforderungen der Risikobeurteilung entsprechen.

Ausnahmen:

  • Trägt der Arbeitnehmer die Sicherheitsschuhe auch für private Zwecke, muss er muss er sich möglicherweise an den Kosten für die Schuhe beteiligen.
  • In einigen Branchen gibt es Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen, die die Kostenübernahme für Sicherheitsschuhe regeln.

Diese Faktoren können die Risikobeurteilung nach AschG oder ASV beeinflussen:

  • Gefährdung durch herabfallende Gegenstände:
    In Arbeitsbereichen, in denen schwere Gegenstände herunterfallen können, müssen Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe getragen werden.
  • Gefährdung durch Fußverletzungen:
    In Arbeitsbereichen, in denen die Gefahr besteht, dass die Füße durch spitze oder scharfe Gegenstände verletzt werden können, müssen Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicherer Sohle getragen werden.
  • Rutsch- und Stolpergefahr:
    In Arbeitsbereichen mit nassen, öligen oder glatten Oberflächen müssen Sicherheitsschuhe mit rutschfesten Sohlen getragen werden.
  • Erfordernis von Knöchelunterstützung:
    In Arbeitsbereichen, in denen die Gefahr besteht, dass die Knöchel umknicken oder verstaucht werden können, müssen Sicherheitsschuhe mit Knöchelunterstützung getragen werden.
Landscape Banner für Kampagne modische Sneaker und Arbeitsschuhe

Einlagen für Arbeitsschuhe: Kostenübernahme durch Arbeitgeber

Manche Beschäftigten brauchen Einlagen, damit die Arbeits- und Sicherheitsschuhe trotz Fußfehlstellungen oder Fußerkrankungen einen hohen Tragekomfort bieten. Doch muss der Arbeitgeber Einlagen für Arbeitsschuhe bezahlen?

Ja, das ergibt sich aus § 70 Abs. 1 Z 4 ASchG. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, den gesundheitlichen Erfordernissen und ergonomischen Anforderungen für die PSA seiner Mitarbeiter zu sorgen. Doch darüber hinaus können auch die Unfallversicherungsträger wie die SVA die Kosten für Einlagen in Arbeitsschuhe tragen, wenn das Fußleiden in Folge einer Berufskrankheit oder eines Berufsunfalls entstanden ist.

Werden die Einlagen rein präventiv in Arbeits- oder Sicherheitsschuhen getragen, um Gelenkerkrankungen vorzubeugen, muss der Arbeitnehmer die Kosten dafür selbst übernehmen.

Allerdings können spezielle Regelungen zur Kostenübernahme für Einlagen in Betriebsvereinbarungen oder Kollektivverträgen aufgestellt werden. In vielen Betrieben ist es darüber hinaus gängige Praxis, dass der Arbeitgeber die Kosten für Einlagen im Rahmen der Fürsorgepflicht übernimmt.

In vielen gastronomischen Betrieben ist es üblich, dass der Arbeitgeber die Kosten für Einlagen im Rahmen der Fürsorgepflicht übernimmt, um den Tragekomfort für das Personal zu erhöhen und gesundheitlichen Problemen vorzubeugen.

Fazit: Klare vertragliche Regelungen schaffen Sicherheit bei Rechten und Pflichten für Arbeitsschuhe

Grundlage für die Frage, ob Arbeitgeber in Österreich Sicherheitsschuhe bezahlen müssen, ist die Risikobeurteilung (Evaluierung). Je eindeutiger diese formuliert wird, desto klarer ergibt sich daraus die Pflicht, die Kosten zu übernehmen.

Grundsätzlich ist es im Interesse des Arbeitgebers, dass Mitarbeitende sicher und ergonomisch arbeiten können. Deshalb sollten bei entsprechender Gesundheitsgefährdung auf jeden Fall die Kosten für Sicherheitsschuhe übernommen werden.

Bei Streitfragen zur Kostenübernahme lohnt es sich für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, sich bei Gewerkschaften, Betriebsräten oder bei einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsberatung Unterstützung zu holen.

FAQ zum Thema im Überblick

Landscape Banner für Kampagne modische Sneaker und Arbeitsschuhe

Haftungsausschluss
Die in diesem Artikel und auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen lediglich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Sie sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Trotz sorgfältiger Recherche und regelmäßiger Aktualisierung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen. Für verbindliche rechtliche Auskünfte und individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle.